Allgemeine Geschäftsbedingungen


der 

ADREVO OG

Pfenninger Straße 1/10, 5071 Siezenheim

Homepage: www.adrevo.at

Email: office@adrevo.at

§ 1 Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

Abs. 1

Diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” sind ein integrierter Bestandteil von Angeboten, Verträgen und vereinbarten Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in (Kunden) und dem/der Auftragnehmer (ADREVO OG) und gelten für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

Abs. 2

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB’s unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

Abs. 3

Im Fall von bestimmten Bestimmungen, die in diesen AGB’s nicht akkurat beschrieben sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Unternehmensberatung und für Werbeagenturen.

§ 2 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

Abs. 1

Der Umfang der zu erbringenden Leistungsbeschreibung und Beratungsauftrages wird mittels Angebot und Annahme schriftlich vereinbart. 

Abs. 2

Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer den Zugang aller notwendigen Unterlagen und Informationen für eine ordentliche Auftragsabwicklung. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten seiner unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen. 

Abs. 3

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen auf alle allfällige Urheber- oder sonstige Rechte Dritter rechtens sind. Der Auftragnehmer haftet nicht wegen einer Verletzung Rechte von Dritten Parteien. 

Abs. 4

Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den/die Auftragnehmer:in selbst. 

 

§ 3 Berichterstattung / Berichtspflicht

Abs. 1

Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, über seine/ihre Arbeit, die seiner/ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragten Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten. 

Abs. 2

Der/die Auftragnehmer:in ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei und nach eigener Verantwortung.  Er/sie, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

Abs. 3

Befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen fruchtlos verstrichen ist. 


§ 4 Schutz des geistigen Eigentums

Abs. 1

Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass jegliches vom Auftragnehmer gestelltes Material (Analysen, Konzepte, Zeichnungen etc.) nicht außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages zu verwenden ist. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art an Dritte schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers.


§ 5 Gewährleistung

Abs. 1

Der/die Auftragnehmer:in ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Er/sie wird den/die Auftraggeber:in hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. 

Abs. 2

Der Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich, innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung und Leistung der Auftragnehmer, schriftlich unter Beschreibung des Mangels, anzuzeigen. Andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. Der Auftragnehmer wird die Mängel in angemessener Frist beheben.

Abs. 3

Es gelten für weitere Fälle die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Haftung / Schadenersatz

Abs. 1

Die Geschäftsführer und Mitarbeiter der ADREVO OG handeln bei der Durchführung der Beratung und in weiteren Punkten des Tätigkeits-Portfolios nach allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der durch den Auftraggeber bereitgestellten Informationen und der darauf basierenden Beratung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. 

Abs. 2

Im Falle von Einbindung von Drittparteien, bei denen der Schaden nachdrücklich erwiesen ist, ist der Schadensersatz bei der jeweiligen Drittpartei zu stellen, unabhängig davon, ob die ADREVO AG diesen Dritten für seine Leistung empfohlen hat.

§ 7 Geheimhaltung / Datenschutz

Abs. 1

Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält. Das beinhaltet auch Informationen über den gesamten Inhalt, Daten von Gästen und Kunden des Auftraggebers. 

Abs. 2

Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet dem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.


§ 8 Honorar

Abs. 1

Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der/die Auftragnehmer:in ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in. Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. 

Abs. 2

Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenen Barauslagen werden vom Auftraggeber ersetzt.

Abs. 3

Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Auftrages aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den/die Auftragnehmer:in, so behält der/die Auftragnehmer:in den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. 

Abs. 4

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Dies umfasst die marktüblichen € 20,00 je Mahnung sowie bei Miteinbindung eines Rechtsanwalts auch dessen Kosten. 

Abs. 5

Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den/die Auftragnehmer:in ausdrücklich einverstanden.


§ 9 Schlussbestimmungen: Vertragsende, Recht, Kennzeichnungen 

Abs. 1

Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

Abs. 2

Der Vertrag kann ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt.

Abs. 3

Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Abs. 4

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in. 

Abs. 5

Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Analysen, Zeichnungen, Konzepte, Reportings) können vom Auftragnehmer, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückverlangt werden. 

Abs. 6

Kennzeichnung: Die Auftragnehmer ist berechtigt, auf Werbemaßnahmen und Werbeträgern wie die Internet Website auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).